Urteil: Abschleppkosten zzgl. Standgeldkosten?

Abschleppkosten in Höhe von 185 Euro und dann auch noch Standgeldkosten in Höhe von täglich 11,90 Euro? Mit der Frage, ob Standgeldkosten erstattungsfähig sind, hat sich das Oberlandesgericht Saarbrücken beschäftigt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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