Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, kann dies zwar durchaus eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Ein solches Verhalten rechtfertigt allerdings noch lange keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit rechtfertigt keine fristlose Kündigung