Das AG Castrop-Rauxel hat entschieden, dass ein Autofahrer, der an einem Unfall vorbeifährt und Fotos oder Videos macht, wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße verurteilt werden kann.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Handy am Steuer: Das Gafferfoto