(05.05.2022) Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.03.2022.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Zweiergemeinschaft: Gegen wen richtet sich ein Aufwendungsersatzanspruch?