ZDB begrüßt maßvollen Ansatz für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich

(22.01.2019) „Wir begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz. (GEG vom 01.11.2018). Die energetischen Anforderungen, wie sie nach der EnEV seit 2016 gelten, bleiben sowohl im Neubau als auch im Gebäudebestand bestehen. Damit ist der Niedrigstenergiestandard für Deutschland definiert. Dieses entspricht unserer Forderung, die sich auch aus dem Ergebnis der Baukostensenkungskommission ergibt“, erklärte Dipl.-Ing. Wolfgang Schubert-Raab, Vizepräsident für Unternehmensentwicklung und Technik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Quelle: IMR News Mietrecht
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