Wohnungsbau: Kritik am Aktionsbündnis "Mietenwahnsinn-Hessen"

(21.01.2019) Anders als das Aktionsbündnis „Mietenwahnsinn-Hessen“ fordert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) von der neuen Landesregierung nicht mehr Regulierung, sondern Erleichterungen für private Investitionen im Wohnungsbau. Denn auch die Wirtschaft will den steigenden Mieten entgegenwirken: „Wer mehr neue und günstige Wohnungen will, muss sich für mehr private Investitionen in Wohnraum einsetzen. Die Verlängerung der jüngst verschärften und dennoch wirkungslosen Mietpreisbremse, Einschränkungen des Zugangs zu neuen Bauflächen für private Bauherren oder zusätzliche Regulierungen des Mietmarktes sind ganz falsche Investitionsbremsen“, erklärte Thomas Reimann, Vorsitzender des Bau- und Immobilienausschusses der VhU und Vorstandsvorsitzender der mittelständischen Bauunternehmung ALEA AG in Frankfurt.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Wohnungsbau: Kritik am Aktionsbündnis "Mietenwahnsinn-Hessen"

Wohnungsbau: Kritik am Aktionsbündnis "Mietenwahnsinn-Hessen"

Ähnliche Beiträge

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!

(26.04.2024) Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln

Wohnraumbefragung: Ein Drittel offen für Teilen, Umbauen oder Vermieten

(26.04.2024) Kann Tauschen oder Teilen von wenig genutztem Wohnraum ein Weg sein, um Wohnraummangel zu beheben? Das hat der gemeinnützige Verband Wohneigentum als bundesweit größter Verband für das selbstgenutzte Wohneigentum in einer Online-Befragung unter Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung untersucht. Ergebnis: Es gibt Potential, Widerstand und Zustimmung. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wohnraumbefragung: Ein Drittel

Vorfälligkeitsentschädigung: Bank darf Negativzinsen fordern

(26.04.2024) Wenn ein Dar­le­hen vor­zei­tig ab­ge­löst wird, kann für die Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung auch ein ne­ga­ti­ver Wie­der­an­la­ge­zins ein­be­zo­gen wer­den, sagt der BGH. Auch dann, wenn die Bank hier­durch im Er­geb­nis mehr ver­ein­nahmt als durch die ent­gan­ge­nen künf­ti­gen Zins­ein­nah­men. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Vorfälligkeitsentschädigung: Bank darf Negativzinsen fordern