Weihnachstbaumkulturen sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig

(12.08.2022) Wer ein Grund­stück mit dort an­ge­pflanz­ten Weih­nachts­baum­kul­tu­ren er­wirbt, muss für den Teil des Kauf­prei­ses, der auf die Bäume ent­fällt, keine Grund­er­werb­steu­er zah­len. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den. Es han­de­le sich bei den nur zu einem vor­über­ge­hen­den Zweck an­ge­pflanz­ten Ge­höl­zen nicht um we­sent­li­che Be­stand­tei­le des Grund­stücks, son­dern um so­ge­nann­te Schein­be­stand­tei­le, die dazu be­stimmt seien, wie­der von dem Grund­stück ent­fernt zu wer­den, so das Ge­richt.

Quelle: IMR News Mietrecht
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