(12.08.2022) Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf Probleme im Zusammenhang mit dem durch die neue Kartengeneration erforderlich gewordenen beA-Kartentausch hin: Aufgrund einiger technischer Umstellungen führe der Austausch der beA-Karten dazu, dass bei Nutzung einer Anwaltssoftware elektronische Dokumente (zumindest vorübergehend) nicht mehr qualifiziert elektronisch signiert werden können. Betroffene müssten ihre Arbeitsweise zunächst umorganisieren.
Quelle: IBR News
Link: DAV warnt vor Problemen beim anstehenden beA-Kartentausch