Wasserführende Pelletöfen in Bestandsgebäuden werden mit bis zu 70 Prozent staatlich gefördert

(17.04.2024) Im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, steht der Austausch von Öl- und Gasheizungen ganz oben auf der politischen Agenda. Daher fördert der Staat in diesem Jahr den Umstieg auf regenerative Energien in besonderem Maße. Nicht nur Photovoltaik und Wärmepumpen werden gefördert, sondern auch Biomasseheizungen in Bestandsgebäuden. Zu diesen zählen auch wasserführende Pelletöfen. Auf diesen Sachverhalt macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam. Berechtigt sind aktuell alle Personen, die ihr Einfamilienhaus selbst bewohnen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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