VPB warnt vor Legionellen in Wärmepumpen

(01.12.2017) Wer etwas für die Umwelt tun möchte, der baut in seiner Immobilie eine Wärmepumpe ein, die Heiz- und Brauchwasser erwärmt. Was viele Bauherren nicht ahnen: Mit der Wärmepumpe holen sie sich unter Umständen Legionellen ins Haus. Dipl.-Ing. Thomas Weber, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros Fulda, kennt das Problem von Mehrfamilienhäusern:

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB warnt vor Legionellen in Wärmepumpen

VPB warnt vor Legionellen in Wärmepumpen

Ähnliche Beiträge

Verstoß gegen öffentliches Baurecht bei Ausbau: Nur bei drittschützender Norm Beseitigungsanspruch

(21.05.2024) Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um real geteilte Grundstücke bzw. als wären sie Alleineigentümer, und ist den Wohnungseigentümern eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gestattet, begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Norm einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs.

Baugenehmigungen: Abwärtsspirale setzt sich fort

(21.05.2024) „Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau lassen immer noch keine Bodenbildung erkennen, der Rückgang setzte sich auch im März ungebremst fort. Seit dem Höhepunkt im März 2022 hat sich die Zahl der genehmigten Wohnungen halbiert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.500 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um

Immobilienwirtschaft: "Vorgaben zum Lärmschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln"

„Zahlen der Baugenehmigungen belegen Ernst der Lage“ (21.05.2025) Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. „Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln“, sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. „Der Vorschlag,