(01.12.2017) Nachbarn müssen Schreie oder sonstige Äußerungen behinderter Menschen in einem allgemeinen Wohngebiet unabhängig davon hinnehmen, ob sie dies als störend empfinden. Hierauf weist das Verwaltungsgericht Koblenz im Zusammenhang mit der Abweisung einer Nachbarklage gegen die Errichtung eines Servicegebäudes für eine Behinderteneinrichtung hin.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Servicegebäude für Behinderteneinrichtung verletzt Nachbarn nicht in ihren Rechten