VPB: Alte Fertighäuser müssen oft umfassend saniert werden

(17.10.2018) In den 1960er Jahren entstanden die ersten Fertighäuser. Sie stehen heute vielerorts zum Verkauf. Weil sie meist auf großen Grundstücken in infrastrukturell gut erschlossener Nachbarschaft stehen, sind die Altbauten bei jungen Familien beliebt. Großzügig sind oft auch die Grundrisse, mit großen Räumen und Tageslichtbad. Daraus lässt sich einiges machen, wissen die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB).

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Alte Fertighäuser müssen oft umfassend saniert werden

VPB: Alte Fertighäuser müssen oft umfassend saniert werden

Ähnliche Beiträge

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!

(17.05.2024) Soweit ersichtlich erstmalig hat ein Amtsgericht entschieden, dass bei einem Kaufpreisabschlag von über 20% eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt ein erheblicher Nachteil vorliegt, der eine Verwertungskündigung rechtfertigt. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!