(19.01.2018) Der Landtag von Baden-Württemberg hatte am 15.12.2017 das “Haushaltsbegleitgesetz 2018/19” beschlossen und damit den Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) freigemacht. Das “Haushaltsbegleitgesetz 2018/19” vom 19.12.2017 ist bereits am 29.12.2017 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg verkündet worden und größtenteils – so auch mit Blick auf die Änderung von § 55 Abs. 1 LHO – zum 01.01.2018 in Kraft getreten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: UVgO kann in Baden-Württemberg eingeführt werden