(20.01.2017) Wie bereits berichtet, wurde die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom BMWi auf dessen Homepage online gestellt. Zudem wurde der Text der UVgO an den Bundesanzeiger mit der Bitte um Bekanntmachung übermittelt. Dies wird voraussichtlich Ende Januar / Anfang Februar erfolgen. Sie muss für den Bund und jedes Land durch einen Anwendungsbefehl in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften der Bundeshaushaltsordnung bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnung/Landesvergabegesetz in Kraft gesetzt werden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: UVgO: Inhaltlicher Überblick