Unkraut-Abflammen mit Gasbrenner bei Wind ist grob fahrlässig

(20.02.2019) Das Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig. Der Gebäudeversicherer kann deshalb im Schadensfall die Leistungen kürzen, so das Oberlandesgericht Celle in einem Hinweisbeschluss vom 09.11.2017 (Az.: 8 U 203/17).

Quelle: IMR News Mietrecht
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