(20.02.2019) Vor über einem Jahr, am 1. Januar 2018, trat das neue Bauvertragsrecht in Kraft – und ist immer noch nicht bei allen Schlüsselfertig-Anbietern angekommen. Das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB), die regelmäßig Vertragsentwürfe für die VPB-Mitglieder prüfen. Ein typischer Knackpunkt ist dabei der Abschlagszahlungsplan.
Quelle: IBR News
Link: VPB: Bauherren sollten auf die letzte Rate im Abschlagszahlungsplan achten