Unerwünschter Carport muss weg!

(08.07.2019) Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer errichteter Carport muss wieder abgerissen werden. Das Amtsgericht München verurteilte am 17.09.2018 die beklagte Familie, den über zwei Kfz-Stellplätzen errichteten Carport in München-Unterschleißheim wieder abzureißen und die Anwaltskosten des klagenden Nachbarehepaares zu zahlen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Unerwünschter Carport muss weg!

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