Vergabemindestlohn bleibt
(24.09.2018) Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Schleswig-Holstein nur noch der bundesweite Mindestlohn. Der eigene Mindestlohn wird abgeschafft. Das gilt jedoch nicht für den Vergabemindestlohn.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: SH: Ende des Landesmindestlohn