(09.04.2018) Mit Gültigkeit vom 02.03.2018 hat das Land Schleswig-Holstein eine erste Hürde bei der Einführung der bereits im Bund und in vielen anderen Bundesländern in Kraft getretenen UVgO genommen: Die Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein LHO wurde u. a. im § 55 „Öffentliche Ausschreibung“ an die Wahlfreiheit der UVgO angepasst. Nunmehr muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen (GVOBl. S. 58; Art. 1 ges. v. 21.02.2018).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Schleswig-Holstein auf dem Weg zur UVgO?