(23.10.2019) Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte, ab denen die im GWB umgesetzten EU-Vergaberichtlinien gelten, an Wechselkursentwicklungen angepasst. Die Schwellenwerte beruhen auf Vorgaben und Berechnungsweisen im Government Procurement Agreement (GPA).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Neue EU-Schwellenwerte angekündigt