a) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich er …
Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 11.09.2019 – XII ZB 537/18