(08.06.2018) Ein geringer Umfang an Zugluft muss bei einem Passivhaus mit Lüftungsanlage nach Meinung der Rechtsprechung hingenommen werden. Doch wenn es zu luftig wird, dann können die Bewohner nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung geltend machen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Mieter konnten wegen ständiger Luftströme eine Minderung durchsetzen