Mecklenburg-Vorpommern: Änderungen im Vergaberecht

(29.11.2023) Die rot-rote Landesregierung möchte das Einkommensniveau in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen. Helfen soll dabei ein Mindestlohn bei der öffentlichen Auftragsvergabe von 13,50 Euro ab 2024 und das Einfordern von einer Bezahlung nach Tarif. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Drucksachen 8/2084 und 8/2747) wurde jetzt im Landtag beschlossen. So gehen ab dem 1. Januar Aufträge des Landes und der Kommunen im Geltungsbereich des Gesetzes nur noch an Unternehmen, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. Fehlen tarifliche Regelungen, greift der neue Vergabemindestlohn.

Quelle: IMR News Mietrecht
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