Keine Altreifen auf Grundstück lagern

(07.11.2022) Das Ver­wal­tungs­ge­richt Gie­ßen hat eine vom Re­gie­rungs­prä­si­di­um Gie­ßen er­las­se­ne Still­le­gungs- und Be­sei­ti­gungs­ver­fü­gung für ein il­le­ga­les Alt­rei­fen­la­ger auf einem Grund­stück in Gro­ßen-Lin­den per Eil­be­schluss be­stä­tigt. Nach An­sicht des Ge­richts han­delt es sich bei den Rei­fen nicht wie vom An­trag­stel­ler vor­ge­tra­gen um Wirt­schafts­gü­ter, son­dern um Ab­fall. Die­sem ist es nun­mehr un­ter­sagt, auf sei­nem Grund­stück wei­te­re Alt­rei­fen oder an­de­re Ab­fäl­le zu la­gern.

Quelle: IMR News Mietrecht
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