(10.12.2019) Zum Jahreswechsel verjähren viele Rechtsansprüche. So verjähren Ansprüche auf Zahlung aus Kauf- oder Werkverträgen aus dem Jahr 2016. Verbraucher sollten genau prüfen, welche Verjährungsfristen ablaufen.
Quelle: IMR News Mietrecht
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