(21.06.2021) Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat die Rückforderungsrichtlinie – RZVR geändert. Die neuen Bestimmungen gelten bereits – sie regeln die Rückforderungen von Zuwendungen, wenn Vorschriften bei der Vergabe nicht beachtet wurden. Dies kann indirekt auch Auftragnehmer betreffen, wenn sie in solchen fehlerhaften Verfahren Aufträge bekommen haben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: In Bayern gilt neue Rückforderungsrichtlinie