Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen!

(04.05.2022) Ende Juli des Jahres muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 abgegeben werden, wenn die Erklärung vom Steuerpflichtigen selbst erstellt wird. Dabei sollte daran gedacht werden, dass ein Teil der Handwerkerrechnungen steuermindernd geltend gemacht werden kann, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind – neben dem Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen – in Höhe von 20%, maximal 1.200 Euro pro Jahr, berücksichtigungsfähig.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen!

Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen!

Ähnliche Beiträge

Mecklenburg-Vorpommern: Weiter Kritik am beschlossenen Tariftreuegesetz

(29.04.2024) Wenn demnächst die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wird, dann gilt bei öffentlichen Vergabeverfahren: Das Land vergibt nur noch Aufträge an Bieter, die nach Tarif oder vergleichbare Löhne zahlen. Nach wie vor hält der Städte- und Gemeindetag MV das neue Gesetz „nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen

Unternehmen sollten vermehrt Werkswohnungen errichten

(29.04.2024) Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben die Unternehmen aufgefordert, verstärkt in Werkswohnungen zu investieren. „Aktuell klagen vielen Unternehmen, dass es ihnen an Fachkräften fehlt“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Vor allem an wirtschaftlich erfolgreichen Standorten fehle der Zuzug von Fachkräften, weil es dort an bezahlbarem Wohnraum mangele. Quelle: IMR News Mietrecht

Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren

(26.04.2024) Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24.04.2024 (Az.: 9 LC 117/20 und 9 LC 138/20) die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren