(04.11.2019) Gegen die Eigentümerin eines Wohnhauses in Friedenau, das seit Jahren leer steht und verfällt, erging die behördliche Anordnung, das Haus instandzusetzen und wieder Wohnzwecken zuzuführen. Weil sie dem nicht nachkam, erging zudem ein Zwangsgeld. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt die Klage gegen die behördliche Anordnung und das Zwangsgeld abgewiesen und entschieden, dass das auferlegte Zwangsgeld nicht zu beanstanden sei.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: "Geisterhaus" in Friedenau muss wieder bewohnbar gemacht werden