Auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, unterfallen dem Arbeitszeitgesetz und dürfen deshalb grundsätzlich täglich nur acht Stunden arbeiten. Da der Senat mit dieser Ansicht von einer Entscheidung des BAG abweicht, wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum BVerwG zugelassen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Auch Fleischabfall-Fahrer werden durch das Arbeitszeitgesetz geschützt