Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Rechtsverordnung zügig vorlegen
(22.05.2017) “Nach dem Beschluss des Bundesrates erwarten wir nunmehr, dass die Rechtsverordnung zügig vorgelegt wird. Es muss endlich Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung geben.” Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, und erneuert damit seine Forderung nach einer raschen Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie durch die Vorlage der entsprechenden Rechtsverordnung.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Endlich Rechtssicherheit bei Kreditwürdigkeitsprüfung schaffen