E-Vergabe: Später eingereichtes Angebot ist kein zweites Hauptangebot!

(27.01.2017) Sendet ein Bieter auf elektronischem Wege ein Hauptangebot und mit gewissem zeitlichem Abstand (hier: etwa zwei Stunden) kommentarlos eine weitere als Hauptangebot erkennbare Offerte, ist dies regelmäßig dahin zu verstehen, dass das spätere Angebot an die Stelle des früher eingereichten treten soll, nicht aber, dass beide als Hauptangebot gelten sollen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 29.11.2016 entschieden.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: E-Vergabe: Später eingereichtes Angebot ist kein zweites Hauptangebot!

E-Vergabe: Später eingereichtes Angebot ist kein zweites Hauptangebot!

Ähnliche Beiträge

Vergaberecht soll vereinfacht werden

(13.01.2025) Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie

ifo Institut: Im Wohnungsbau fehlen weiter die Aufträge

(13.01.2025) Die Auftragslage im Wohnungsbau bleibt angespannt. 53,6 Prozent der Unternehmen meldeten im Dezember einen Mangel an Aufträgen, nach 54,0 Prozent im November. “Die strukturellen Probleme im Wohnungsbau bleiben bestehen”, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. “Die neue Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen bei der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.” Quelle: IMR News Mietrecht

Keine Stellungnahme zum Tariftreuegesetz

(10.01.2025) Der Bundesrat hat in seiner 1050. Sitzung am 20.12.2024 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/14345) für ein Tariftreuegesetz keine Stellungnahme beschlossen. Das geht aus einer entsprechenden Unterrichtung (20/14433) der Bundesregierung hervor. (Quelle: Deutscher Bundestag) Quelle: IMR News Mietrecht Link: Keine Stellungnahme zum Tariftreuegesetz