Keine Berufsausbildung – kein Anspruch auf Unterhalt?

Um finanziell irgendwann auf eigenen Füßen stehen zu können, ist es für Kinder wichtig, die Schule zu beenden und eine angemessene Berufsausbildung zu absolvieren. In dieser Zeit sind Eltern zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Doch was ist, wenn die Ausbildung abgebrochen wird?

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Keine Berufsausbildung – kein Anspruch auf Unterhalt?

Keine Berufsausbildung – kein Anspruch auf Unterhalt?

Ähnliche Beiträge

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.06.2025 – 20 UFH 1/25

Sind sämtliche Richter/innen eines Amtsgerichts von der Ausübung des Richteramtes in einem Scheidungsverfahren ausgeschlossen, kann es zweckmäßig sein, gemäß § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. … Quelle: Open Jur Familienrecht Link: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.06.2025 – 20 UFH 1/25

BGH, Beschluss vom 29.06.2022 – XII ZB 153/21

Zur Erstreckung der Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB auf den Vatersnamen russischen Rechts (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Dezember 2021 – XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421). Quelle: Open Jur Familienrecht Link: BGH, Beschluss vom 29.06.2022 – XII ZB 153/21