(19.11.2019) Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei “kompetenzrechtlich gehindert”, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer E-Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am 16.11.2019 veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund “umfassend und abschließend geregelt” worden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bundesinnenministerium: Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz