Brandschutz für Gebäude

(22.11.2019) Ein Brandschutzplan stellt die zeichnerische Umsetzung der Brandschutzanforderungen dar. Brandschutzpläne entwickeln sich vom ersten Entwurf über das Bauantragsverfahren bis zur Übergabe des Gebäudes und in der späteren Nutzung weiter. Die Gestaltung der Pläne ist derzeit noch sehr von Autoren und Vorgaben einzelner Bauherren oder Behörden abhängig. Die neue Richtlinie VDI 3819 Blatt 4 schlägt daher einen Standard vor, der die Gestaltung der Pläne vereinheitlicht und die Lesbarkeit sicherstellt.

Quelle: IMR News Mietrecht
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