(22.11.2019) Das Amtsgericht München weist durch heutiges Urteil die Klage gegen den gerade noch 89jährigen Mieter auf Räumung und Herausgabe an die auf Eigenbedarf klagende nunmehrige Vermieterin ab und ordnet die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Dauer an.
Quelle: IBR News
Link: Suizidgefahr sticht Eigenbedarfskündigung