(08.01.2019) Der auch nur eingeschränkte Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter kann ihm gegenüber zur Kündigung berechtigen. Dies entschied das AG München.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Betrieb einer Skiwerkstatt in angemietetem Wohngebäude kann Kündigung rechtfertigen