(14.03.2018) Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat eine Information über den aktuellen Stand zur beabsichtigten Einführung der UVgO und zum Stand der e-Vergabe veröffentlicht. Um den Unternehmen möglichst keine unterschiedlichen Landesvergabevorschriften zuzumuten, ist geplant, die UVgO ohne Abweichungen einzuführen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Berlin: Vorbereitungen zur Einführung der UVgO bis spätestens 18.10.2018?