(08.06.2021) „Es besteht weiterhin erheblicher Korrekturbedarf am gegenwärtigen Entwurf der Mantelverordnung. Das bezieht sich sowohl auf die weiterhin fehlende Rechtssetzung für den Produktstatus von Recyclingbaustoffen wie auch auf die Praxistauglichkeit der Regelungen für Baustellen.“ Darauf wiesen Christine Buddenbohm, Geschäftsführerin Zentralverband Deutsches Baugewerbe, und René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, am 07.06.2021 anlässlich der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags hin.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Bauwirtschaft: Mantelverordnung so nicht verabschieden!