(08.06.2021) Eine Klageerhebung unter falschen Namens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht zweifelsfrei feststeht. In diesen Fall genügt es laut Bundesfinanzhof auch nicht, wenn sich die Klage ganz sicher dieser Person zuordnen lässt oder gerichtliche Schreiben ihr tatsächlich zugehen.
Quelle: IBR News
Link: Unzulässige Klage bei falscher Namensangabe