(11.11.2019) Ein 20 Jahre alter Mietspiegel ist mangels eines Informationsgehaltes für den Mieter zur Begründung eines Mieterhöhungsbegehrens ungeeignet. Ein auf diese Weise begründetes Mieterhöhungsverlangen ist deshalb aus formellen Gründen unwirksam. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 16.10.2019.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Auf 20 Jahre alten Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam