VPB: Vorsicht bei der Baubeschreibung

(20.03.2019) Für alle seit dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bauverträge gilt das neue Bauvertragsrecht. Privaten Bauherren, die mit einem Bauträger bauen oder ein schlüsselfertiges Haus aus einer Hand ohne eigenen Architekten planen, steht seit Einführung des neuen Gesetzes eine Baubeschreibung zu. Diese muss die Baufirma frühzeitig vor Vertragsabschluss übergeben, damit die angehenden Bauherren den Inhalt prüfen und mit Offerten anderer Firmen vergleichen können.

Quelle: IBR News
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