(20.03.2019) Unter bestimmten Voraussetzungen können die Sozialbehörden Mietschulden eines Leistungsempfängers übernehmen. Dies passiert insbesondere bei drohender Wohnungslosigkeit.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Übernahme von Mietschulden durch die Sozialbehörden