(15.02.2023) Wohneigentum kaufen heute auch viele Paare, die unverheiratet oder unverpartnert sind. Was passiert aber, wenn ein Partner stirbt? Ganz gleich, ob beide Eigentümer der Wohnung waren oder nur der verstorbene Partner – falls kein Testament vorliegt, steht Ärger ins Haus, weiß der Verband Privater Bauherren (VPB).
Quelle: IBR News
Link: VPB: Unverheiratete sollten Erbfall für gemeinsame Immobilien regeln