Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) sehen Entlastungen für Unternehmen vor, die einen hohen Strom-bzw. Gasverbrauch haben. Die Unternehmen können bestimmte Strom- bzw. Gas- und Wärmemengen zu einem garantierten Preis abnehmen. Hiermit sollen Arbeitsplätze in energieintensiven Unternehmen gesichert werden. Der Gesetzgeber hat hierfür allerdings arbeitsrechtliche bzw. personalwirtschaftliche Hürden errichtet, die der Beitrag erläutert.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitsrechtliche Hindernisse bei Inanspruchnahme der Gas-und Strompreisbremse (Grimm, ArbRB 2023, S1)