Arbeitsrechtliche Hindernisse bei Inanspruchnahme der Gas-und Strompreisbremse (Grimm, ArbRB 2023, S1)

Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremsen-Gesetz (EWPBG) sehen Entlastungen für Unternehmen vor, die einen hohen Strom-bzw. Gasverbrauch haben. Die Unternehmen können bestimmte Strom- bzw. Gas- und Wärmemengen zu einem garantierten Preis abnehmen. Hiermit sollen Arbeitsplätze in energieintensiven Unternehmen gesichert werden. Der Gesetzgeber hat hierfür allerdings arbeitsrechtliche bzw. personalwirtschaftliche Hürden errichtet, die der Beitrag erläutert.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitsrechtliche Hindernisse bei Inanspruchnahme der Gas-und Strompreisbremse (Grimm, ArbRB 2023, S1)

Arbeitsrechtliche Hindernisse bei Inanspruchnahme der Gas-und Strompreisbremse (Grimm, ArbRB 2023, S1)

Ähnliche Beiträge

Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG liegen in diesem Fall nicht vor. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

Bundesrat unterstützt Berufsvalidierung, fordert aber Änderungen am Gesetzentwurf

Der Bundesrat hat sich in Seiner Sitzung am 22.3.2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes beschäftigt und umfangreich dazu Stellung genommen. Er unterstützt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfes, langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern die Möglichkeit einzuräumen, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive zu eröffnen.

Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg