(26.04.2024) Wenn ein Darlehen vorzeitig abgelöst wird, kann für die Vorfälligkeitsentschädigung auch ein negativer Wiederanlagezins einbezogen werden, sagt der BGH. Auch dann, wenn die Bank hierdurch im Ergebnis mehr vereinnahmt als durch die entgangenen künftigen Zinseinnahmen.
Quelle: IBR News
Link: Vorfälligkeitsentschädigung: Bank darf Negativzinsen fordern