Verschuldetes Fernbleiben bei unbegründeter Maskenverweigerung im Gerichtsgebäude

(17.01.2022) Wer ohne Nach­weis ge­sund­heit­li­cher Grün­de nicht be­reit ist, der Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Be­de­ckung im Ge­richts­ge­bäu­de nach­zu­kom­men, ist nicht ob­jek­tiv an der Ter­mins­wahr­neh­mung ge­hin­dert. Dies hat das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den und die auf Aus­zah­lung einer Rente ge­rich­te­te Be­ru­fung wegen Frist­ver­säum­nis als un­zu­läs­sig ver­wor­fen. Der Klä­ger müsse sich das Ver­hal­ten sei­nes Be­voll­mäch­tig­ten zu­rech­nen las­sen.

Quelle: IBR News
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