Das Erfordernis eines von einer kirchlichen Stelle ausgestellten Befähigungsnachweises für Lehrkräfte im Fach Katholische Religion rechtfertigt bei befristeten Verträgen nicht deren Verlängerung. Es liegt keine Diskriminierung wegen der Religion oder im Hinblick auf die Befristung des Arbeitsverhältnisses vor.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Diskriminierung italienischer Lehrkräfte im Fach Katholische Religion hinsichtlich befristeter Arbeitsverhältnisse?