VDIV warnt: WEG-Verwalterzertifizierung tritt in Kraft und Koalition plant "echten Sachkundenachweis"

(20.12.2021) Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16.12.2021 ist klar: Die Zertifizierten-Verwalter-Prüfungsordnung (ZertVerwV) ist in Kraft getreten. Diese zivilrechtliche Regelung gilt ausschließlich für WEG-Verwalter. Die neue Regierung plant nun eine gewerberechtliche Regelung für WEG- und Miet-Verwalter sowie Makler. Beide Vorhaben dienen dem Verbraucherschutz und sind – jedes für sich genommen – zu begrüßen. Eine etwaige Parallelführung ist jedoch kritisch zu sehen und führt zu Unsicherheiten bei Verwaltungen und Verbrauchern.

Quelle: IBR News
Link: VDIV warnt: WEG-Verwalterzertifizierung tritt in Kraft und Koalition plant "echten Sachkundenachweis"

VDIV warnt: WEG-Verwalterzertifizierung tritt in Kraft und Koalition plant "echten Sachkundenachweis"

Ähnliche Beiträge

Eigenbedarfskündigung bei sog. "Mischnutzung"?

(08.05.2024) Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen (hier: Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei), wird es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig ausreichen, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter beziehungsweise

Schlüsselfertigbau: Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche

(08.05.2024) Wer sich für den Bau eines eigenen Hauses entscheidet, trifft in den meisten Fällen eine Lebensentscheidung und erwartet zu Recht, dass die Planung den individuellen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird – auch im Schlüsselfertigbau. Die Branchenunternehmen kommen den Erwartungen der Bauherren natürlich gern entgegen: Das ohne Keller angebotene Fertighaus soll unter-kellert werden? Kein Problem!

Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart 21 alleine zahlen

(08.05.2024) Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 07.05.2024 (13 K 9542/16) vier Klagen der Deutschen Bahn AG und zwei bahneigener Gesellschaften (im Folgenden: Eisenbahninfrastrukturunternehmen) gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH abgewiesen. Quelle: IBR News Link: Deutsche Bahn muss Milliarden-Mehrkosten von Stuttgart