(26.01.2018) Arbeitnehmer werden heute auf vielfältige Weise kontrolliert. So darf der Arbeitgeber unter Umständen ihre Emails lesen, ihre Browserdaten werden geprüft, Kameras überwachen Arbeitsabläufe und Maschinen registrieren, wann und wie oft sie bedient werden. Es gibt Software-Programme, die Eingaben auf der Computer-Tastatur überwachen und registrieren. Telefondaten über Gesprächszeiten und Gesprächspartner werden überprüft. Im Extremfall rücken sogar Detektivbüros an. Aber: Nicht alles ist erlaubt, und manches ist nur mit Einschränkungen und unter engen Voraussetzungen zulässig.
Quelle: IBR News
Link: Überwachung am Arbeitsplatz: Bundesarbeitsgericht stoppt Totalüberwachung