Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll hat in der Zeit vom 1.1.2017 bis zum 30.11.2017 über 5.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. 2.348 dieser Verfahren betreffen Fälle, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Die übrigen Verfahren beziehen sich auf Verstöße gegen die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Über 5.000 Verfahren wegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet